Hilfestellungen für Selbstständige und Unternehmen in der Corona-Krise

Der Coronavirus trifft uns Selbstständige und kleinere Unternehmen auch hier in Unterfranken derzeit sehr hart. Bereits jetzt merken Sie sicher auch schon, dass Umsätze einbrechen, Sie Veranstaltungen absagen müsse, Mitarbeiter ausfallen und immer mehr wirtschaftliche und finanzielle Herausforderungen auf Sie zukommen. Staat, Bund und Länder reagieren jedoch bereits und bieten Unterstützung an um die Wirtschaft während der Corona-Krise zu unterstützen. Es ist aktuell umso wichtiger, dass auch Selbstständige, Einzelunternehmer und kleine Unternehmen Unterstützung erhalten. Wir wollen Ihnen hier schonmal einen kurzen Überblick geben, wie die Hilfspakete aussehen und welche Akut-Maßnahmen Sie ergreifen können.

Hinweis

Falls Ihrem Unternehmen eine wirtschaftliche/finanzielle Schieflage auf Grund der Corona Krise droht oder Sie Hilfe und Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an uns. Wir bieten auf Grund der aktuellen Situation kostenlose Krisen-Beratungsgespräche zum Thema Corona und finanziellen Förderungen an.

Das Bundesfinanzministerium hat am Freitag, dem 13. März ein umfangreiches Maßnahmenpaket für Unternehmen beschlossen. Dieses „Hilfspaket“ besteht aus vier Säulen:

  • Flexibilisierung der Kurzarbeit

    Wenn Kunden und Aufträge auf Grund der aktuellen Corona-Krise ausbleiben, können Sie für Ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen. Bislang war das nur möglich, wenn 1/3 Ihrer Mitarbeiter nichts mehr zu tun hatten, dies wurde nun auf 10% der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb gesenkt. Der Vorteil vom Kurzarbeitergeld ist, dass Ihre Mitarbeiter keine negativen Stunden aufbauen müssen und die Sozialversicherungsbeiträge vollständig durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.

  • Steuerliche Erleichterungen

    Damit Sie Ihre Liquidität in der aktuellen wirtschaftlichen Situation nicht gefährdet wird, gibt es die Möglichkeit Steuerzahlungen zu stunden und Steuervorauszahlungen zu reduzieren. Auch wird bis zum 31. Dezember 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Das ist gerade für Freiberufler und kleine Unternehmen sehr wichtig.

  • Finanzielle Hilfsprogramme für Betriebe und Unternehmen

    Durch neue Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung unterstützen Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium Unternehmer und Betriebe. Die bestehenden Programme der KfW und der Landesförderinstitute werden ausgeweitet. Diese sollen Unternehmen (aller Größenklassen) mit zusätzlichen Förderungen und Subventionen unter die Arme greifen. Kleinstunternehmer und Freiberufler sind hierbei explizit eingeschlossen.

  • Stärkung des europäischen Zusammenhalts

    Auf europäischer Ebene setzt sich das Bundesfinanzministerium bereits für weitere Corona-Maßnahmen wie z.B. eine „Corona Response Initiative“ ein.  Diese verfügt über ein Volumen von 25 Milliarden Euro.  Die Bundesregierung außerdem begrüßt die Ankündigung der europäischen Bankenaufsicht, bestehende Spielräume zu nutzen, damit Banken weiter zuverlässig Liquidität an die Wirtschaft geben können sowie die angekündigten Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zur Bereitstellung von Liquidität für Banken.

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